Mit der kirchlichen Trauung stellt ein (heterosexuelles oder homosexuelles) Brautpaar, das zuvor standesamtlich geheiratet hat, seine Ehe unter den Segen Gottes. Das setzt in der Regel voraus, das beide Partner einer christlichen Kirche angehören und einer von beiden evangelisch ist. Sofern die Eheleute verschiedenen Konfessionen angehören, kann die Trauung nach evangelischen Ritus unter Beteiligung eines katholischen Pfarrers (bzw. umgekehrt) “ökumenisch” durchgeführt werden. Die Anmeldung dazu erfolgt dann in beiden Pfarrämtern.
Brautpaare, die nicht im Gemeindegebiet der von ihnen gewählten Kirche wohnen, melden die Trauung in der Regel in ihrer Wohnortgemeinde an, so dass der Kontakt zur Pastorin/zum Pastor vor Ort hergestellt wird. Diese führen die Trauung dann nach Rücksprache mit der dortigen Gemeinde in der gewählten Kirche durch.
Alle Fragen zum Ablauf der Trauung, zum Trauspruch, zur Musik im Gottesdienst usw. können im persönlichen Gespräch mit dem Pastor/der Pastorin geklärt werden.